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Was bezahlen Krankenkassen?

Was und wieviel bezahlen die Krankenkassen?
Die Krankenkassen, Ersatzkassen, privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen bezahlen eine Psychotherapie bei Vorliegen einer seelischen Erkrankung.

Die gesetzlichen gesetzliche Krankenkassen (AOK, IKK) und Ersatzkassen (TK, KKH, etc) bezahlen die Psychotherapie bis zu:

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen

bis zu 100 Stunden

Psychoanalyse bei Erwachsenen

bis zu 300 Stunden

Tiefenpsychologisch fundierte Therapie bei Jugendlichen

bis zu 180 Stunden

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern

bis zu 150 Stunden

Verhaltenstherapie

bis zu 80 Stunden

Private Krankenversicherungen bezahlen Psychotherapie in unterschiedlichem Umfang. Wer die Psychotherapie per Tarifwahl ausgeschlossen hat, muss selber bezahlen. Ansonsten ist die Bewilligungspraxis von Versicherung zu Versicherung recht unterschiedlich. Einige bewilligen die Kosten in vollem Umfang und stellen ihren Kunden große “Stunden-Kontingente” zur Verfügung. Andere beschränken die Leistung auf z.B. 30 Sitzungen pro Jahr. Viele Versicherte glauben, dass diese Stundenzahl ausreichen wird, was in der Regel auch zutrifft. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass eine Therapie in einigen Fällen (schwere Depressionen, schwere Burn-Out-Symptomatik) längere Zeit benötigen. Immerhin schmälern die 5 Probe-Sitzungen das Kontingent schon. Wer gar mehrere Therapeuten ansehen muss, bis er den richtigen gefunden hat, könnte seine Stunden mit der Suche "verbraucht" haben. Es empfiehlt sich ein Mindestkontingent von 50 Stunden für Erwachsene pro Jahr. Für Kinder oder Jugendliche 80 Stunden, da hier oft mehr Sitzungen pro Woche anfallen und die Eltern ebenfalls beraten werden. Achten Sie beim Abschluss einer Privatversicherung auch auf die Leistungen im Bereich Psychotherapie und lassen Sie sich nicht einreden, “man brauche das doch nie” - fast jeder dritte Deutsche hat bereits Erfahrungen mit Psychotherapie gemacht. Psychische Erkrankungen können in jedem Lebensabschnitt auftreten und treten häufig "überraschend" (wie aus heiterem Himmel) auf.

Wer eine Analyse für sich in Erwägung zieht oder diese für den Lauf seines Lebens nicht für ausschliessen möchte, sollte beim Abschluss der Versicherung darauf achten. Für eine Analyse sollte man (je nach Häufigkeit der wöchentlichen Sitzungen) mit bis zu 180 Stunden pro Jahr rechnen.

Antragstellung
Psychotherapie muss vor Beginn einer Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenkassen genehmigen im Vorfeld in der Regel vier bis sieben diagnostische Sitzungen, so genannte “probatorische Sitzungen”. Innerhalb dieser Sitzungen wird die Anamnese vorgenommen, die Diagnostik durchgeführt und die Indikation für eine Therapie sowie der Therapieplan erstellt. Danach wird der Antrag auf Psychotherapie von mir bei den Krankenkassen gestellt.

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