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Versicherungshilfe - psychologisch/psychotherapeutische Unterstützung gegen Versicherungen und Versicherungsschikane

Wer unverschuldet in eine akute Notlage gerät, hofft auf die Unterstützung seiner Versicherung. Im Notfall zeigen sich Versicherungen häufig von einer anderen Seite. Sie verweigern die Zahlung, legen den Geschädigten Steine in den Weg. Dies betrifft insbesondere Geschädigte mit existenziell bedrohlichen Versicherungsschäden. Z.B. wenn das eigene Haus abbrennt, plötzliche Berufsunfähigkeit eintritt. Aber auch bei schweren Unfällen zeigen sich die Versicherungen immer stärker renitent gegen dem Versicherten zustehende Leistungen.

In "leichten Fällen", d.h. bei Zahlungen bis etwa 15.000 Euro sind Versicherungen meist großzügig. Bei größeren Schäden versuchen sie, zu "sparen" und die Betroffenen um die von ihnen dringend benötigten Zahlungen zu betrügen.

Das Problem bei existenziell gefährenden Ereignissen ist, dass die Geschädigten nicht nur traumatisiert sind, sondern auch unter massiven psychischen Schwierigkeiten und Angstzuständen leiden und es ihnen deshalb schwerfällt, sich gegen das zynische menschenverachtende Verhalten der Versicherungen zu wehren. Das macht es den Versicherungen leicht, die geschädigten immer weiter mürbe zu machen. Mit dem Ziel, dass sie aufgeben und sich auf Vergleich von 50 bis 75 % einlassen, um endlich wieder in Ruhe leben zu können. Anders ausgedrückt: Geschädigte, die sich hierauf einlassen, zahlen ein Lösegeld von 25 bis 50% des entstandenen Schadens.

Viele Versicherungen lassen ihre Mitarbeiter psychologisch schulen, damit sie die traumatisierenden Mechanismen besser "verstehen" können. Um sie dann gegen die Geschädigten anwenden zu können.

Zusammen mit Prof. Gottfried Fischer vom Deutschen Institut für Psychotraumatologie habe ich ein spezielles Beratungs- und Therapiekonzept erarbeitet, dass ich nach seinem Tod fertiggestellt habe.

Die dabei entwickelte Methode macht gezielt die von den speziell geschulten Sachbearbeitern "erreichten Erfolge" bei den Geschädigten wieder rückgängig. Und beugt gleichzeitig neuen Angriffen vor. 

Wichtig ist es für Geschädigte, sich schnell in psychologische Beratung zu begeben, um frühzeitig einer weiteren Verschlechterung durch die "Arbeit" der Versicherung vorzubeugen.

Die Kosten der Therapie können im Sinne der Richtlinientherapie von den Versicherungen übernommen werden. Versicherungsgeschädigte bekommen Beratungs- bzw- Therapieplätze nach meinem Notfallkonzept. (gilt nur für existenziell bedrohliche Notfälle, also nicht bei Untergang der Segelyacht etc.)

 

 

 

 

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